Kiel (dpa/lno) – Hausbesitzer in Schleswig-Holstein bekommen mehr Zeit für die Überprüfung ihrer Abwasserleitungen. Die Erstprüfungen müssen bis zum Jahr 2040 erfolgt sein, teilte das Umweltministerium am Mittwoch mit. Mit der neuen Regelung werde Rechtssicherheit für die Bürger und die durchführenden Fachfirmen geschaffen. Nachweise zur Dichtigkeitsprüfung, die bereits erfolgt sind oder vor 2040 erfolgen, behalten den Angaben zufolge ihre Gültigkeit. So werde niemand benachteiligt. Das Umweltministerium wies darauf hin, dass in Wasserschutzgebieten (Schutzzonen II, III und III A) die umgehende Prüfung vorgeschrieben bleibe. Das gelte auch für Leitungen für gewerbliches Abwasser.

Der Vorstandsvorsitzender des Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Schleswig-Holstein, Alexander Blažek, nannte die Entscheidung mutlos. «Konsequent wäre es gewesen, die Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen endgültig abzuschaffen.» Häusliches Abwasser stelle keine Gefahr für das Grundwasser dar. Grundeigentümer reparierten aus Eigeninteresse defekte Abwasserleitungen unverzüglich. «Diese beiden Erkenntnisse der Fachleute aus dem Umweltministerium hätten eigentlich ausgereicht, die Prüfpflicht endgültig entfallen zu lassen.»

Der FDP-Landtagsabgeordnete Bernd Buchholz nannte es eine Farce, an den Abwasserdichtheitsprüfungen festzuhalten. Das Umweltministerium habe gesagt, dass in den vergangenen zehn Jahren weder undichte Abwasserleitungen bekannt geworden seien, noch dass kontrolliere werde, ob die Prüfpflicht eingehalten werde. «Das Land hat also eine Pflicht geschaffen, deren Ergebnis im Ministerium niemanden interessiert», kritisierte Buchholz.