Blick auf einen Biberdamm in einem kleinen Fluss in Flieden.

Wiesbaden (dpa/lhe) – Naturschutzbehörden haben im Jahr 2022 hessenweit rund 40 Fälle mutwilliger Zerstörung von Biberbauten registriert. Das geht aus einer Antwort des Umweltministeriums in Wiesbaden auf eine parlamentarische Anfrage der SPD-Landtagsfraktion hervor. Darüber hinaus sei von einer Dunkelziffer auszugehen. Die Naturschutzbehörden zeigen eine illegale Entfernung von Biberbauten strafrechtlich an, wie das Ministerium erläuterte. Die Nagetiere zählen zu den streng geschützten Arten.

«Der Biber ist an vielen hessischen Gewässern zurück und gestaltet als „Ökosystemingenieur“ neue Naturräume», erklärte das Ministerium. Ihre Dämme bewirkten selbst in Trockenperioden einen guten Wasserrückhalt in der Landschaft, stabilisierten die Grundwasserstände und könnten bei Starkregen helfen, Hochwasser abzumildern. Trotz vieler positiver Effekte könnten die Aktivitäten der Biber in einigen Fällen Probleme bereiten, ergänzte das Ministerium. Dann helfen die Bibermanager der Naturschutzbehörden bei einer Lösung.