Leipzig (dpa) – Der Umweltschutzverband BUND erhofft sich im Streit um ein geplantes Rewe-Logistikzentrum im Wetteraukreis eine grundsätzliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Das Gericht in Leipzig verhandelte am Dienstag über eine Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland gegen das Regierungspräsidium Darmstadt. Dabei geht es um die Frage, ob Umweltverbände ein Klagerecht haben, wenn Planungsentscheidungen im Rahmen einer sogenannten Zielabweichung von geltenden Regionalplänen getroffen werden (Az: BVerwG 4 C 6.21).
In den Vorinstanzen war der Umweltschutzbund mit seiner Klage gescheitert. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel wies sie als unzulässig ab, weil der BUND in solchen Fällen gar nicht klagebefugt sei. Das Bundesverwaltungsgericht will sein Urteil am Donnerstag verkünden.
Das Logistikzentrum soll in Wölfersheim entstehen. Die Gemeinde hat dazu für ein 30 Hektar großes Areal eine Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen beantragt. In diesem Plan ist das Areal größtenteils als Vorrangfläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Das Regierungspräsidium hat grünes Licht für das Vorhaben gegeben. In diesem konkreten Fall dürfe von den eigentlichen Zielen des Regionalplans abgewichen werden.
Der BUND beklagt in erster Linie, dass keine alternativen Standorte für das Logistikzentrum geprüft worden seien. «Das war kein ordentliches Verfahren, sondern eine Planung light», sagte Werner Neumann, Landesvorstandsmitglied im hessischen BUND. Die Planer hätten nicht einfach eine Ausnahmeentscheidung treffen dürfen, sondern sie hätten den Regionalplan ändern müssen. Solch ein Vorgehen ist aufwendiger, hätte dem BUND aber auch die Möglichkeit zur Klage gegeben.
In der mündlichen Verhandlung in Leipzig wurde nun die Frage diskutiert, ob Umweltverbänden ein Klagerecht zusteht, wenn eine eigentlich nötige Planänderung unterlassen wurde. Eine eindeutige Tendenz ließ der Senat nicht erkennen. Selbst wenn das Bundesverwaltungsgericht dem BUND recht gibt, wird der Streit nicht endgültig entschieden sein. Die Frage, ob das Rewe-Logistikzentrum ein Fall für eine Regionalplanänderung ist, müsste dann noch einmal der VGH in Kassel prüfen.