Der hessische Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Bündnis 90/Die Grünen) bei einer Plenarsitzung.

Wiesbaden (dpa/lhe) – Vertreter des Volksbegehrens Verkehrswende Hessen wehren sich gegen eine Entscheidung der Landesregierung, die Gesetzesinitiative aus verfassungsrechtlichen Gründen zurückzuweisen. Die drei Vertrauenspersonen hätten beim Landeswahlleiter Beschwerde eingelegt, teilten die Verantwortlichen am Donnerstag in Wiesbaden mit. Der stellvertretenden Landeswahlleiter Jonas Fischer erklärte auf dpa-Anfrage, die Sache werde nun an den Staatsgerichtshof weitergeleitet, der für das inhaltliche Verfahren zuständig sei.

Ziel des Volksbegehrens war ein Verkehrswendegesetz, mit dem die Mobilität in Hessen bis 2030 klimaneutral und sozial gerecht gestaltet werden soll. Dazu sollten unter anderem Radwege, Fußwege und vor allem Bus und Bahn stark ausgebaut werden.

Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) hatte die Entscheidung der Landesregierung unter anderem damit begründet, dass der Entwurf über die Zuständigkeit des Landes hinausgehe. Zudem werde mit unbestimmten Rechtsbegriffen operiert.

Die Initiatoren des Volksbegehrens hatten zuvor mehr als die erforderliche Zahl von Unterschriften beim Landeswahlleiter vorgelegt, mindestens mussten es 43.728 sein. Nach ihren Angaben hatten über 70.000 Wahlberechtigte das Volksbegehren unterzeichnet.

«Die im Rechtsgutachten aufgeführten Punkte, welche zur formellen Ablehnung unseres Gesetzesvorschlags geführt haben, können nicht überzeugen», erklärte die Vertrauensperson Katalin Saary. «Entgegen dem Vorwurf, das Gesetz sei an manchem Punkt zu unbestimmt oder widersprüchlich, halten wir eine verfassungskonforme Auslegung für problemlos möglich.»